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Recht & Compliance

KI-Haftung: Wenn das System eine falsche Offerte verschickt

Wer trägt den Schaden, wenn ein KI-System einen falschen Preis kommuniziert? Eine nüchterne Analyse nach Schweizer Obligationenrecht, mit drei realen Vertragskonstellationen.

ZAVION - AI OPS Engine4. Mai 202612 min
KI-Haftung: Wenn das System eine falsche Offerte verschickt

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer OR macht keine Ausnahme für KI-generierte Inhalte
  • Drei reale Vertragskonstellationen mit unterschiedlicher Haftungsverteilung
  • Was in einer ZAVION-Operating-Vereinbarung typischerweise drinsteht
  • Versicherbar ist das alles, aber nur bei sauberer Dokumentation

Eine KI verschickt automatisch eine Offerte über CHF 45'000, obwohl der korrekte Betrag CHF 145'000 wäre. Der Kunde nimmt an. Wer haftet? Diese Frage höre ich in jedem zweiten Vorgespräch, und die Antwort ist eindeutiger, als die meisten denken.

Die kurze Antwort: Der Operator. Immer.

Das Schweizer Obligationenrecht kennt keine Sonderregel für 'KI-Fehler'. Wer ein System einsetzt, das im eigenen Namen Erklärungen abgibt, haftet für diese Erklärungen, egal ob Mensch oder Maschine die Erklärung formuliert hat. Art. 32 OR (Stellvertretung) und Art. 41 OR (unerlaubte Handlung) sind die einschlägigen Normen, und beide stellen auf den Geschäftsherrn ab, nicht auf den Agenten.

Drei reale Konstellationen

Aus laufenden ZAVION-Mandaten, anonymisiert.

  1. 1In Konstellation A kauft das Unternehmen eine fertige Voice-Agent-Plattform 'as-a-service'. Falsche Offerte → Anbieter haftet via SLA bis zur Höhe der Jahresgebühr (typisch CHF 5'000–20'000). Differenz beim Kunden.
  2. 2In Konstellation B lässt das Unternehmen ein System individuell von ZAVION entwickeln und betreibt es selbst. Falsche Offerte → das Unternehmen haftet voll. ZAVION steht in der Gewährleistung für 12 Monate, aber Mängel müssen unverzüglich gerügt werden.
  3. 3In Konstellation C schliesst das Unternehmen mit ZAVION einen Operating-Vertrag (das ist unser Standard). Falsche Offerte → ZAVION haftet anteilig, gedeckelt auf 12 × monatliche Vergütung. Versichert über Betriebshaftpflicht.

Was in einem ZAVION-Operating-Vertrag drinsteht

Operative Verantwortung, klare Haftungsobergrenze, Versicherungspflicht beider Seiten, Reaktionszeiten, Eskalationspfad. Nicht drin stehen pauschale Haftungsausschlüsse 'für höhere Gewalt KI'. Diese Klausel ist in der Schweiz weder durchsetzbar noch ethisch.

Was Sie konkret tun sollten

  • Lassen Sie jeden KI-Service-Vertrag von einer/einem Anwalt:in mit IT-Recht-Schwerpunkt prüfen, bevor Sie unterschreiben.
  • Bestehen Sie auf einer expliziten Haftungsklausel, auch wenn die Obergrenze niedrig ist.
  • Sichern Sie sich versicherungstechnisch ab. Die meisten Betriebshaftpflicht-Policen schliessen 'autonom handelnde Systeme' aus, ausser Sie melden sie explizit an.
  • Dokumentieren Sie, was die KI im eigenen Namen tun darf (Versand, Buchung, Kommunikation) und was nicht (Vertragsabschlüsse, Preisnachlässe, Storni).

Fazit von Marcel

Marcel Kaschner, Founder und Managing Director von ZAVION

In fast jedem Vorgespräch erlebe ich die Hoffnung, dass die Haftungsfrage irgendwie beim KI-Anbieter landet. Sie landet beim Operator, immer, und das ist auch richtig so. Mein Rat ist, die Haftung vertraglich zu klären, bevor das System die erste Offerte verschickt, nicht nachdem etwas schiefgelaufen ist. Ein sauberer Operating-Vertrag kostet einen Bruchteil dessen, was ein einziger ungeregelter Fehler kosten kann.

Unterschrift Marcel Kaschner

Marcel Kaschner · Founder & Managing Director, ZAVION

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn eine KI eine falsche Offerte verschickt?

Nach Schweizer Obligationenrecht haftet der Betreiber des Systems, also das Unternehmen, in dessen Namen die Offerte verschickt wurde. Das OR kennt keine Sonderregel für KI-Fehler, massgeblich sind Art. 32 OR (Stellvertretung) und Art. 41 OR. Welcher Teil der Haftung beim KI-Lieferanten landet, regelt allein der Service-Vertrag zwischen den Parteien.

Kann man Fehler von KI-Systemen versichern?

Ja, es gibt Schweizer Versicherer mit spezifischen Policen für KI-Operating. Voraussetzung sind ein vorhandener Audit-Trail, Mensch-im-Loop an den richtigen Stellen und eine dokumentierte Notabschaltung. Achten Sie aber darauf, dass viele Betriebshaftpflicht-Policen autonom handelnde Systeme ausschliessen, wenn sie nicht explizit angemeldet sind.

Was gehört in einen KI-Service-Vertrag?

Eine explizite Haftungsklausel mit Obergrenze, klar geregelte operative Verantwortung, Versicherungspflicht beider Seiten, Reaktionszeiten und ein Eskalationspfad. Pauschale Haftungsausschlüsse für 'höhere Gewalt KI' sind in der Schweiz weder durchsetzbar noch seriös. Lassen Sie jeden Vertrag von einer Fachperson für IT-Recht prüfen.

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