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Recht & Compliance

EU AI Act Fristen verschoben: Was der Digital Omnibus wirklich ändert

Brüssel verschiebt die Hochrisiko-Pflichten des AI Act auf 2027 und 2028. Welche Pflichten trotzdem am 2. August 2026 greifen und was das für die Schweiz heisst.

ZAVION - AI OPS Engine1. Juli 20269 min
EU AI Act Fristen verschoben: Was der Digital Omnibus wirklich ändert

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU hat sich im Mai 2026 auf den Digital Omnibus geeinigt, Hochrisiko-Pflichten werden auf Dezember 2027 respektive August 2028 verschoben
  • Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten trotzdem ab 2. August 2026, Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit KI interagieren
  • Die Einigung ist noch nicht formell verabschiedet. Ohne Publikation vor dem 2. August 2026 gälten die ursprünglichen Fristen
  • Für Schweizer Unternehmen mit EU-Marktbezug heisst das, Transparenz jetzt umsetzen, Hochrisiko-Vorbereitung mit mehr Zeit, aber nicht auf null

Brüssel hat die Notbremse gezogen. Weil harmonisierte Normen und Prüfstellen für Hochrisiko-KI nicht rechtzeitig bereitstehen, verschiebt die EU zentrale Pflichten des AI Act um bis zu zwei Jahre. Wer daraus aber ein 'Entwarnung, Thema vertagt' liest, macht einen teuren Fehler. Denn ausgerechnet die Pflichten, die die meisten Unternehmen betreffen, bleiben auf dem ursprünglichen Fahrplan.

Was der Digital Omnibus konkret verschiebt

Am 6. Mai 2026 haben sich Rat und Parlament politisch auf das Omnibus-Paket geeinigt, bestätigt am 13. Mai. Kern der Änderung ist, dass sich die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa KI in der Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritischen Infrastruktur, vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschieben. Für KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist (Anhang I, etwa Maschinen oder Medizinprodukte), gilt neu der 2. August 2028.

02.12.2027

neue Frist für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III

02.08.2028

neue Frist für eingebettete KI nach Anhang I

02.08.2026

Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten unverändert

02.12.2026

Schonfrist für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Was am 2. August 2026 trotzdem scharf geschaltet wird

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 bleiben auf dem ursprünglichen Zeitplan. Ab dem 2. August 2026 muss, wer einen Chatbot, einen Voice-Agenten oder ein vergleichbares System betreibt, sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren. Für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte durch Systeme, die vor dem Stichtag auf dem Markt waren, gibt es eine kurze Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026. Das betrifft nicht die Hochrisiko-Nische, sondern den Alltag, jeden Kundenservice-Bot, jeden automatisierten Mail-Antworter mit Aussenwirkung, jede telefonierende KI.

Was das für Schweizer Unternehmen bedeutet

Der AI Act gilt nach dem Marktortprinzip, er greift, sobald Ihr System Nutzer in der EU erreicht oder sein Output dort verwendet wird. Ein Schweizer Onlinehändler mit deutschem Kundenservice-Bot ist genauso betroffen wie ein Softwareanbieter mit EU-Kunden. Die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten verschafft Luft für die aufwendigen Punkte wie Konformitätsbewertung und Risikomanagementsystem. Sie ändert aber nichts an der Grundausrichtung, und wer die gewonnene Zeit verstreichen lässt, steht Ende 2027 wieder genau dort, wo viele im Sommer 2026 standen, nämlich im Rückstand.

  • Bis August 2026 alle kundenseitigen KI-Systeme inventarisieren und die KI-Offenlegung umsetzen. Das ist meist ein überschaubarer Eingriff in Texte und Oberflächen.
  • KI-generierte Inhalte mit Aussenwirkung auf die Kennzeichnungspflicht prüfen, Stichtag für Bestandssysteme ist der 2. Dezember 2026.
  • Hochrisiko-Kandidaten im eigenen Portfolio identifizieren und die Dokumentation gestaffelt bis Ende 2027 aufsetzen, statt sie erneut zu vertagen.
  • Verträge mit KI-Lieferanten prüfen. Wer trägt welche Pflichten aus dem AI Act, und ist das schriftlich geregelt?

Unsere Empfehlung aus der Projektpraxis lautet, die Transparenzpflichten als das zu behandeln, was sie sind, ein günstiger Pflichttermin mit klarem Datum. Und nutzen Sie die verschobenen Hochrisiko-Fristen als Planungsgewinn, nicht als Erlaubnis zum Nichtstun. Die Grundlagen zum AI Act für Schweizer Unternehmen haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.

Quellen

  • Gibson Dunn: EU AI Act Omnibus Agreement, Postponed High-Risk Deadlines and Other Key Changes, https://www.gibsondunn.com/eu-ai-act-omnibus-agreement-postponed-high-risk-deadlines-and-other-key-changes/
  • Travers Smith: EU agrees to delay key AI Act compliance deadlines, https://www.traverssmith.com/knowledge/knowledge-container/eu-agrees-to-delay-key-ai-act-compliance-deadlines/
  • EU Artificial Intelligence Act: Implementation Timeline, https://artificialintelligenceact.eu/implementation-timeline/
  • Europäische Kommission: Regulatory framework on Artificial Intelligence, https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai

Fazit von Marcel

Marcel Kaschner, Founder und Managing Director von ZAVION

Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen lese ich als Planungsgewinn, nicht als Entwarnung. Die Pflichten, die die meisten Unternehmen wirklich betreffen, die Transparenzregeln nach Artikel 50, gelten unverändert ab dem 2. August 2026. Mein Rat ist, die KI-Kennzeichnung jetzt umzusetzen, das ist ein überschaubarer Eingriff in Texte und Oberflächen, und die gewonnene Zeit für die Hochrisiko-Dokumentation zu nutzen, statt sie erneut zu vertagen.

Unterschrift Marcel Kaschner

Marcel Kaschner · Founder & Managing Director, ZAVION

Häufige Fragen

Welche Fristen des EU AI Act wurden durch den Digital Omnibus verschoben?

Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (etwa KI in Personalauswahl oder Kreditvergabe) verschieben sich vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Für KI, die in regulierte Produkte wie Maschinen oder Medizinprodukte eingebettet ist, gilt neu der 2. August 2028.

Welche Pflichten gelten trotz Verschiebung ab August 2026?

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Wer einen Chatbot, Voice-Agenten oder ein vergleichbares System betreibt, muss ab dem 2. August 2026 sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren. Für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte durch Bestandssysteme gibt es eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Ist der Digital Omnibus schon rechtskräftig?

Nein. Die politische Einigung vom Mai 2026 muss noch formell verabschiedet und im Amtsblatt publiziert werden. Geschieht das nicht vor dem 2. August 2026, gelten formal die ursprünglichen Fristen weiter. Seriöse Compliance-Planung rechnet deshalb mit beiden Szenarien, statt auf die Verschiebung zu wetten.

Betrifft der EU AI Act auch Schweizer Unternehmen ohne EU-Sitz?

Ja, über das Marktortprinzip, denn das Gesetz greift, sobald ein System Nutzer in der EU erreicht oder sein Output dort verwendet wird. Ein Schweizer Onlinehändler mit deutschem Kundenservice-Bot ist genauso betroffen wie ein Softwareanbieter mit EU-Kunden.

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