Archivierung (GeBüV-konform)
Schweizer Buchführungsgesetz verlangt Belege 10 Jahre aufzubewahren, in einer Weise die Unveränderlichkeit beweisbar macht.
Definition
Schweizer Buchführungsgesetz verlangt Belege 10 Jahre aufzubewahren, in einer Weise die Unveränderlichkeit beweisbar macht. GeBüV-konforme Archivierung bedeutet: signiert, versioniert, durchsuchbar.
Kurz beantwortet
Was ist Archivierung?
Schweizer Buchführungsgesetz verlangt Belege 10 Jahre aufzubewahren, in einer Weise die Unveränderlichkeit beweisbar macht.
Verwandte Begriffe
Fazit von Marcel

Archivierung ist kein Papierkram, sondern Teil einer sauberen Lösung. Wir denken die rechtliche Seite von Beginn an mit, damit Ihre Automation auch einer Prüfung standhält.
Marcel Kaschner · Gründer ZAVION
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